06.09.2024
BORBECK. Das denkmalgeschützte städtische Gebäude Schloß Borbeck soll in den kommenden Jahren generalsaniert werden. Die Sanierungsarbeiten dienen dem Erhalt des Baudenkmals und sind mit Blick auf die zunehmende Bausubstanzschädigung notwendig. Gestern (04.09.) wurde dem Kulturausschuss der aktuelle Planungsstand und verschiedene Planungsvarianten zur Schloss-Gastronomie vorgestellt.
Trotz verschiedener Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten weist das denkmalgeschützte Wasserschloss mittlerweile erhebliche substanzielle Instandhaltungs- bzw. Sanierungsbedarfe auf. Vor diesem Hintergrund wurde für das Schloß Borbeck inklusive des Schlossteiches eine Bestandsaufnahme der Gebäudesubstanz, des Zustands der haustechnischen Anlagen sowie der Entwurf eines Sanierungskonzeptes unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte durch ein Architekturbüro beauftragt. Dabei kam heraus, dass im Rahmen der Generalsanierung folgende Maßnahmen erforderlich sind:
Die Kosten und der Zeitpunkt der Generalsanierung können zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund des Umfangs noch nicht benannt werden.
Das Schloß Borbeck soll als wichtiger Bestandteil der Essener Kulturlandschaft sein Profil als vielfältiges Kultur- und Bildungszentrum beibehalten. Dabei sollen zukünftig die historischen, städtebaulichen und funktionalen Potenziale von Schloß Borbeck als Gesamtensemble (Schloss, Wirtschaftsgebäude, Park, Dubois-Arena) berücksichtigt werden. Wofür eine flexible Nutzung der Veranstaltungsräume im Schloss erforderlich ist. Das Schlossgebäude soll dabei nicht losgelöst vom Wirtschaftsgebäude betrachtet werden, sondern die Synergien in Programm und Nutzung sollen bei der Planung Berücksichtigung finden.
Der Residenzsaal im ersten Obergeschoss wie auch der Traubereich im zweiten Obergeschoss behalten ihre Funktionen unverändert. Im Rahmen der Arbeiten sind allerdings nach fast zwanzigjähriger Nutzung Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen sowie eine zukunftsorientierte Ertüchtigung der Veranstaltungs- und Beleuchtungstechnik nötig.
Zudem muss das Erdgeschoss mit dem Schlosssaal grundlegend erneuert werden. Eine Veränderung der Grundrisse ist allerdings nicht vorgesehen, sodass die Veranstaltungsflächen im Erdgeschoss baulich unverändert bleiben. Grundlegend für alle Räume ist, dass sie multifunktional nutzbar sind.
Das Kulturamt der Stadt Essen wird künftig für Anfragen zu Veranstaltungen und Vermietungen rund um das Gesamtensemble Schloß Borbeck eine verbindliche Ansprechperson einsetzen, die Veranstaltungsanfragen und -aufträge bündelt und transparent macht, aktuelle Bedarfe, Technikeinsatz und Raumkapazitäten zentral sammelt, Abrechnungsläufe steuert und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Zusätzlich wird eine marktübliche Veranstaltungssoftware eingesetzt, die diese Arbeit unterstützt und Transparenz schafft.
Viele der im Schloss bestehenden und zukünftig dort stattfindenden Formate haben unterschiedliche gastronomische Bedarfe. Diese reichen vom Sektempfang über Matineen mit Fingerfood bis zu Empfängen und Hochzeitsgesellschaften mit Buffet und bewegen sich in der Größenspanne zwischen Kleingruppen und Gruppen bis zu 176 Personen. Daher ist der Betrieb des Schlosses im gewünschten Nutzungsumfang ohne gastronomisches Angebot grundsätzlich nicht denkbar. Für den Gastronomiebetrieb wurde daher drei Möglichkeiten geprüft:
Die Verwaltung favorisiert die Variante B, die die Einrichtung einer Veranstaltungsgastronomie mit Ausgabeküche statt bisheriger Frischkochküche vorsieht. Im Gegensatz zu einer Vollgastronomie braucht eine Ausgabeküche weniger Platz und Technik. Das lässt sich im Schloss auch nach den heutigen Bauvorschriften umsetzen. Der Verzicht auf eine Vollgastronomie ist für den Betrieb des Schlosses wie für die Ensembleentwicklung unschädlich und kann durch benachbarte gastronomische Angebote kompensiert werden. Die Kosten dieser Variante liegen im Vergleich zur Aufrechterhaltung der bisherigen Vollgastronomie schätzungsweise rund 10 Prozent niedriger.
Der Kulturausschuss hat in seiner gestrigen (04.09.) Sitzung die Festlegung der Planung auf die Variante B sowie die Weiterentwicklung dieser Variante bis zur Leistungsphase 3 empfohlen. Der Rat der Stadt Essen wird darüber in seiner September-Sitzung entscheiden.
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