Notfallpraxis: Bürgerversammlung trotz Veto der Ärztekammer NR

22.03.2015

Mit dem Beschluss der Ärztekammer Nordrhein, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein geplante Notfalldienstreform zu stoppen, sind die Bürger in ihrem Einsatz für den Erhalt der Notfallpraxis Borbeck bestätigt worden. Die Bürgerversammlung zum Thema Notfallpraxis Borbeck am 24.03.2015 um 19.00 Uhr im Residenzsaal von Schloss Borbeck wird gleichwohl stattfinden. ...


Bürgerversammlung zum Erhalt der Notfallpraxis
Essen-Borbeck am 24.03.2015 findet trotz Veto
der Ärztekammer NR statt

BORBECK. Mit dem Beschluss der Ärztekammer Nordrhein, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein geplante Notfalldienstreform zu stoppen, sind die Bürger in ihrem Einsatz für den Erhalt der Notfallpraxis Borbeck bestätigt worden. Die Kammerversammlung hat erfreulich deutlich gemacht, dass bewährte und gewachsene Strukturen durch zukünftige Reformvorhaben nicht belastet werden sollen.

Die Bürgerversammlung zum Thema Notfallpraxis Borbeck am 24.03.2015 um 19.00 Uhr im Residenzsaal von Schloss Borbeck wird gleichwohl stattfinden. Alle, die sich mit ihrer Unterschrift und weiteren Aktionen gegen die drohende Schließung der Notfallpraxis gewehrt haben, haben ein Anrecht darauf, über den aktuellen Stand informiert zu werden und ihre Wünsche an eine leistungsfähige Notfallversorgung einzubringen. Die anwesenden Fachvertreter aus der Ärzteschaft werden dazu Rede und Antwort stehen.

Mit dem Veto der Ärztekammer wird die Diskussion um eine Notdienstreform nicht grundsätzlich beendet. Die Bürgerversammlung bietet die Chance, die Forderungen der Borbecker Bürgerschaft frühzeitig in diesen Prozess einzubringen und so ähnliche Fehlentscheidungen wie die im Februar von der KV beschlossene Notfalldienstreform zu verhindern.

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