02.06.2012
„Wer A sagt, muss auch B sagen: Dies soll am heutigen Donnerstag zumindest der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP) tun, der die Denkmalliste um den Schlosspark Borbeck erweitern soll. Bislang genießt das historische Ensemble, gebildet aus Schloss und Wirtschaftsgebäude, „Umgebungsschutz“, der den Park nur kleinteilig berührt", schreibt die WAZ ...20.06.2012 | Wer A sagt, muss auch B sagen: Dies soll am heutigen Donnerstag zumindest der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP) tun, der die Denkmalliste um den Schlosspark Borbeck erweitern soll. Bislang genießt das historische Ensemble, gebildet aus Schloss und Wirtschaftsgebäude, „Umgebungsschutz“, der den Park nur kleinteilig berührt.
Mit einem Seufzer der Erleichterung und einem „Das wurde wirklich langsam Zeit“, kommentiert Dr. Petra Beckers, Leiterin des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege (IDD) der Stadt, den Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland, den Park in die Liste aufzunehmen. „Damit bestätigt der LVR die überbezirkliche Bedeutung des gesamten Baudenkmals, dessen historischer Wert meiner Ansicht sogar in Deutschland einmalig ist.“ Verständlich, dass das IDD die Denkmaleigenschaft geprüft und auch bestätigt hat.
Die Basis für den möglichen Beschluss des ASP liefert ein Gutachten des LVR, das Dr. Kerstin Walter, Referatsleiterin Gartendenkmalpflege, bereits Mitte März verfasste. Auf elf eng beschriebenen Seiten erklärt sie die Entwicklungsgeschichte des Parks, der nach heutiger Kenntnis im Auftrag der Fürstäbtissin Elisabeth II. von Manderscheid-Blankenheim bereits im ausgehenden 16. Jahrhundert zumindest in Ansätzen entstand und peu à peu durch ein geometrisches Wegesystem, Gärten und Grünanlagen sowie Kaskade und weitere Wasseranlagen ergänzt wurde.
Heute nimmt der Schlosspark Borbeck eine Fläche von rund 42 Hektar ein, die durch große Höhenunterschiede geprägt ist. Diese natürliche Topographie und ihre charakteristische Gestaltung ist nur eines der Elemente und Strukturen, die den Park so einzigartig machen. Der dichte Waldpark, das historische Wegesystem mit seinen Platzflächen, die zwei runden Wasserbecken an der sanierten Quellenanlage, die Bachläufe und Teiche, aber auch die gestalterisch wichtigen Blütensträucher – Azaleen und Rhododendren – und nicht zuletzt die schmiedeeiserne Toranlage als bedeutende Metallarbeit machen den Park zu einem der ältesten erhaltenen Landschaftgärten im Rheinland.
Dieses Kleinod gilt es unter allen Umständen zu schützen. „Wunderbar, dass nun Gebäude und Park mit der Klammer des Denkmalschutzes zusammengeführt werden“, resümiert Petra Beckers, die wenig Zweifel daran hat, dass der ASP dem Antrag folgen wird.
„Dies ist auch ein Verdienst der immergrünen, guten Kooperation von IDD, LVR und Grün und Gruga (GGE), der als Eigentümer des Parks nun ein Nutzungskonzept für das Areal entwickeln wird“, wie Beckers sagt. Wie dieses „Nutzungskonzept“ aussieht, erklärt Grünflächenbetriebsleiter Klaus Kranefuß: „Unsere Aufgabe ist es, Richtlinien zu entwickeln, was im Park möglich ist und was nicht.“ Also Fristen setzen, wann man sich an das Stadtamt 39 (Verkehr und Baustellen) oder an die BV wenden muss, um sich Aktionen im Park genehmigen zu lassen.
Dies gilt auch für den „Tag der Sportarten“, wenn sich Borbecker Vereine am 30. Juni öffentlich präsentieren. Und auch für das traditionelle Schlossparkfest mit Kirmes für die ganze Familie Ende Juli. „Die Veranstaltungen werden nun sicher nicht abgesagt“, sagt Kranefuß. „Der Denkmalschutz macht den Park nicht zum verbotenen Raum. Die Menschen sollen sich ja wohlfühlen.“ Zumindest sorgt er für den besseren Schutz des „vergänglichen Gartens“ (Beckers) und erschließt neue Fördergelder des Landes. Wie viel? „Warten wir es einfach mal ab“, so Kranefuß.
Michael Heiße