Elisabeth von Sayn

Fürstäbtissin 1578-1588

Sie wurde um 1520 geboren. Jedenfalls war sie im Jahre 1529 noch unmündig. Sie ist eine Tochter des Grafen Johann V. von Sayn (gestorben 1560) und seiner Frau Elisabeth Gräfin von Holstein-Schaumburg (gestorben 1545). Diese war vor ihrer Heirat Äbtissin im Stift Nottuln. Sie verzichtete am 7. Februar 1537 auf ihr Amt und heiratete am 13. Februar 1537 Graf Johann V. von Sayn. Elisabeths Bruder Heinrich war der letzte der Grafen von Sayn. Ihn setzte sie zu ihrem Erbe ein.

1572 postulierte das Stiftskapitel in Nottuln Elisabeth für das Amt der Äbtissin. Nach der Beschwörung der Wahlkapitulation am 28. Juli 1572 wurde ihre Wahl am 19. März 1574 durch den Fürstbischof von Münster bestätigt. Zuvor hatte sich Elisabeth 1572 vergeblich um das Amt der Äbtissin im Stift Elten beworben. Immerhin ist sie dort Küsterin gewesen.

In Nottuln war sie um die Einhaltung der Disziplin im Damenkapitel bemüht. Bis auf Kleinigkeiten in Bezug auf die Kleidung der jüngeren Kanonissen gab es nichts anzusetzen. Gegen Ende ihrer Amtszeit bekam sie mit dem Stift die Auswirkungen des Achtzigjährigen Krieges zu spüren. 1587 tauchten spanische Soldaten in Nottuln auf und erpressten eine größere Geldsumme. Mehr ist über sie und ihre Amtszeit in Nottuln nicht bekannt.

Bereits 1566 erhielt Elisabeth von Sayn durch die Pröpstin eine Präbende in Essen, die sie aber nicht in Anspruch nahm. Seit 1574 setzte sich der Kölner Erzbischof für ihre Aufnahme ins Stiftskapitel ein. Im Juni 1578 wurde sie in Essen als Nachfolgerin der Elsabeth von Manderscheid-Blankenheim (1575-1578), die resigniert und geheiratet hatte, zur Äbtissin gewählt. Nach ihr wurde Elsabeths Schwester Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim (1588-1598) Äbtissin in Essen.

Über die Amtszeit von Elisabeth von Sayn im Stift Essen ist so gut wie nichts bekannt. Man weiß nur, dass während ihrer Herrschaft mehrere Hexenprozesse stattgefunden haben. Im Unterschied zu anderen Städten, wo es zu zahlreichen Hinrichtungen kam, sind die Beschuldigten in Stadt und Stift „nur“ mit Landesverweisung bestraft wurden, wie zum Beispiel 1581 ein Reinhold Pott, der der Zauberei beschuldigt wurde. Nachdem der Mann sich unaufgefordert der Wasserprobe unterzogen und weiter geleugnet hatte, zaubern zu können, hat „die landfürstliche Obrigkeit gnedig befehlen lassen, dass er zuvorderst am Pranger zu Borbeck vorm Kirchhove gestrichen [ausgepeitscht – FJG] und des Landes verwiesen werde soll.“ [Zitiert nach Küppers-Braun, S. 104].

Elisabeth starb am 12. März 1588 in Werl. In ihrem Testament vom 21. Februar 1584 hatte sie den Wunsch geäußert, in der Essener Münsterkirche neben dem Grab der Äbtissin Irmgard von Diepholz (1561-1575) beigesetzt zu werden. (FJG)

Quellen: Walter Kohl: Das (freiweltliche) Damenstift Nottuln (= Germania Sacra NF 44), Berlin 2005, S, 223 f. – https://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_von_Sayn (abgerufen am 14.06.2020). – Ute Küppers-Braun: Macht in Frauenhand. 1000 Jahre Herrschaft adeliger Frauen in Essen. Essen 2002.

Zurück