Brauns, Heinrich

Geistlicher, Reichsarbeitsminister

Heinrich Brauns wurde 1868 in Köln als einziges Kind eines Schneidermeisters geboren. Nach Schulausbildung und Studium wurde er 1890 zum Priester geweiht und war danach fünf Jahre Kaplan in Krefeld. Von 1895 bis 1900 war er Vikar an St. Dionysius in Borbeck. Während dieser Zeit setzte er sich intensiv mit der sozialen Frage und der Lage der Bergarbeiter im Ruhrgebiet auseinander und engagierte sich für die christliche Gewerkschaftsbewegung. Aus gesundheitlichen Gründen musste Brauns die aktive Pfarrseelsorge im Jahre 1900 aufgeben und widmete sich dem Studium in Bonn und Köln. 1905 schrieb er seine Doktorarbeit zum Thema „Der Übergang von der Handweberei zum Fabrikbetrieb in der Niederrheinischen Samt- und Seidenindustrie und die Lage der Arbeiter in dieser Periode“.

Nach dem Ersten Weltkrieg wandte sich Brauns verstärkt der Politik zu. Als Mitglied des Zentrums gehörte er 1919 der Nationalversammlung, ab 1920 dem Deutschen Reichstag an. Von 1920 bis 1928 war er Reichsarbeitsminister. In seiner Amtszeit setzte er sich für die Einbindung der Arbeiterschaft in Staat und Gesellschaft und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein. Unter seiner Federführung wurde 1923 die Arbeitsschutzverordnung und 1926 das Arbeitsgerichtsgesetz verabschiedet. Das wohl wichtigste Gesetz seiner Amtszeit war das „Gesetz über Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ von 1927. 1928 musste er wegen innerparteilicher Differenzen im Zentrum sein Ministeramt abgeben. Er wurde danach stellv. Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichstags, von 1930 bis 1933 war er dessen Vorsitzender.

1928 erfolgte seine Wahl zum Generaldirektor des „Volksvereins für das katholische Deutschland“. 1929 wurde Brauns erster deutscher Präsident der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf. 1931 war er Vorsitzender der sog. Brauns-Kommission zur Untersuchung der Weltwirtschaftskrise. Bei der Reichstagwahl 1933 wurde Brauns nicht mehr als Kandidat des Zentrums aufgestellt. Er zog sich darauf in sein Haus in Lindenberg/Allgäu zurück, das er sich 1932 dort hatte bauen lassen. Nach 1933 sah sich Brauns Schikanen der Nationalsozialisten ausgesetzt und war einer der Hauptangeklagten im „Volksvereinsprozess“ (1933-1935). 1935 wurde er freigesprochen.

Die letzten Jahre seines Lebens verbrachte er zurückgezogen in seinem Haus in Lindenberg. Dort ist er am 19. Oktober 1939 an den Folgen einer Blindarmentzündung gestorben. 1978 stiftete Bischof Franz Hengsbach den Heinrich-Brauns-Preis, der alle zwei Jahre an Persönlichkeiten vergeben wird, die sich in besonderer Weise um die katholische Soziallehre und die christlich-soziale Bewegung verdient gemacht haben. Nach Heinrich Brauns wurde 1977 die Verbindungstraße zwischen Fürstäbtissinnenstraße und Am Brachland benannt.

Franz Josef Gründges

Quelle: Dickhoff, Essener Köpfe. Essen 2015. – Diverse Artikel im Internet.

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